15. Mai 2013

SoFFin schließt die Platzierung von Aktien der Commerzbank AG ab

SoFFin platzierte bestehende Aktien der Commerzbank in einem Volumen von rund 625 Mio. Euro
Platzierungspreis wurde bei 7.00 Euro pro Aktie festgelegt

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) gibt die Platzierung von bestehenden Aktien ohne Bezugsrechte der Commerzbank AG in einem Volumen von rund 625 Mio. Euro bekannt. Die Transaktion wurde von der Deutschen Bank, Citi, Commerzbank sowie HSBC durchgeführt, die ebenfalls Konsortialführer bei der Bezugsrechtskapitalerhöhung der Commerzbank AG sind.

Die Platzierung der Aktien aus dem Bestand des SoFFin resultiert kurzfristig in einer Verringerung des Anteils des SoFFin an der Commerzbank AG auf rund 10%. Nach Abschluss der Kapitalmaßnahmen der Commerzbank AG und der Ausübung der Bezugsrechte des SoFFin durch die Einbringung eines Teils seiner Stillen Einlage (rund 625 Mio. Euro) wird der Anteil des SoFFin an der Commerzbank AG bei rund 17% liegen.

Die bisherige Sperrminorität von 25% diente der Absicherung der Stillen Einlage und wird mit  deren vollständiger Rückführung aufgegeben (vgl. Pressemitteilung vom 14. Mai 2013). „Mit dieser marktschonenden Gestaltung der im Ergebnis vollständigen Rückzahlung der Stillen Einlage wird ein weiterer Meilenstein des Ausstiegs der Bundesrepublik Deutschland aus der Commerzbank erreicht“, so Dr. Christopher Pleister, Vorsitzender des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
 

Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) führt die Geschäfte des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17.10.2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschaffen wurde und dessen Instrumente mit Inkrafttreten des Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes bis Ende 2014 zur Verfügung stehen. Zudem verwaltet die FMSA seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe.

 

Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und Japan.

Diese Mitteilung stellt kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren der Commerzbank AG in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“), Australien, Kanada oder Japan oder in Rechtsordnungen dar, in denen ein solches Angebot unzulässig wäre. Die hierin genannten Wertpapiere wurden bereits platziert und werden nicht und sollen auch nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 („U.S. Securities Act“) oder den anwendbaren Wertpapiervorschriften von Australien, Kanada oder Japan registriert werden. Soweit keine Ausnahme von der Registrierungspflicht nach dem U.S. Securities Act besteht, dürfen Wertpapiere der Commerzbank AG in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft werden. Die Commerzbank AG, der SoFFin und die FMSA  beabsichtigen nicht, Teile des Angebots in den Vereinigten Staaten registrieren zu lassen oder in den Vereinigten Staaten ein öffentliches Angebot vor Wertpapieren durchzuführen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere der Commerzbank AG weder in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft noch Personen oder Zugunsten oder für Rechnung von Personen mit Staatsbürgerschaft von oder ständigem Wohnsitz in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden.

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