14. Mai 2012

Jahresabschluss 2011 Restrukturierungsfonds und FMSA

Restrukturierungsfonds operationalisiert – Griechenlandumschuldung belastet Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe 

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet seit dem Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes ab Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds (RSF), welcher sich aus der Bankenabgabe finanziert. Das Gesamtvolumen der im Jahre 2011 erhobenen Bankenabgabe beträgt 590 Mio. Euro. Bei der Erhebung wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bank anhand einer Zumutbarkeits- bzw. Belastungsobergrenze berücksichtigt.

„Auch wenn die Einnahmen bedingt durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, ist das Instrument ein Wert an sich. Dass die Banken füreinander einstehen müssen, ist ein Paradigmenwechsel, der die gesellschaftliche Verantwortung der Finanzwirtschaft unterstreicht“, sagt Dr. Christopher Pleister, Sprecher des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.

Der Restrukturierungsfonds finanziert über die Bankenabgabe die Instrumente, die ihm im Rahmen des Reorganisationsverfahrens von Kreditinstituten zur Stabilisierung des Finanzsystems zur Verfügung stehen. Sofern eine zeitgerechte Deckung des Mittelbedarfs, auch durch Sonderbeiträge, nicht möglich ist, kann der Restrukturierungsfonds Kredite aufnehmen. Er ist mit einer Garantieermächtigung von 100 Mrd. Euro und einer Kreditermächtigung für Rekapitalisierungsmaßnahmen von 20 Mrd. Euro ausgestattet.

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung arbeitet kostendeckend

Die FMSA schließt das Jahr 2011 mit einem leichten Fehlbetrag ab, der jedoch vollständig durch den Gewinnvortrag aus den Vorjahren gedeckt ist. Aufgrund dieser Einnahmensituation musste die FMSA seit Bestehen keine Mittel aus dem Bundeshaushalt in Anspruch nehmen. Für die Verwaltung des SoFFin erhielt die FMSA von den antragstellenden Instituten Kostenpauschalen in Höhe von 6,39 Mio. Euro. Darüber hinaus erwirtschaftete sie sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 4,39 Mio. Euro. Diesen stehen 10,88 Mio. Euro betriebliche Aufwendungen gegenüber. Die FMSA hat zum 31. Dezember 2011 einschließlich des Leitungsausschusses 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 

Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds (RSF) und erhebt die Bankenabgabe. Zudem verwaltet die FMSA den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17. Oktober 2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes für einen befristeten Zeitraum bis 31. Dezember 2010 geschaffen wurde. Mit Inkrafttreten des Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes am 01. März 2012  stehen bis Ende dieses Jahres die bewährten Instrumente des Finanzmarktstabilisierungsfonds wieder zur Verfügung.

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