19. Oktober 2016

Berufung von Herrn Dr. Thorsten Pötzsch in den Leitungsausschuss der FMSA

Dr. Thorsten Pötzsch wird ab November 2016 als drittes Mitglied den Leitungsausschusses der FMSA komplettieren. 

In der heutigen Sitzung hat die Bundesregierung die Berufung von Dr. Thorsten Pötzsch als Leitungsausschussmitglied der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) beschlossen. Herr Dr. Pötzsch wird sein Amt voraussichtlich Anfang November 2016 antreten und innerhalb der FMSA den Bereich der Nationalen Abwicklungsbehörde verantworten. Dieser soll Anfang 2018 als neuer Geschäftsbereich in die BaFin eingegliedert und von einem eigenen Exekutivdirektor geleitet werden.

Mit Herrn Dr. Pötzsch gewinnt die FMSA einen ausgewiesenen Fachmann mit über 20 Jahren Erfahrung im Finanzmarktbereich. Seit vielen Jahren verantwortet er die Bereiche Finanzmarktregulierung und nationale sowie internationale Finanzmärkte im Bundesministerium der Finanzen. In der Vergangenheit konnte Herr Dr. Pötzsch in Führungspositionen überzeugen und war an zahlreichen politisch relevanten Vorhaben federführend beteiligt, wie u.a. am Aufbau der FMSA während der Finanzmarktkrise und der Implementierung des Abwicklungsregimes.

Damit ist der Leitungsausschuss der FMSA bestens aufgestellt, um die bevorstehenden Aufgaben und die anstehende Neuordnung der FMSA zu bewältigen. "Wir kennen Herrn Dr. Pötzsch bereits als kompetenten Ansprechpartner auf Seiten des Finanzministeriums und freuen uns sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit im Leitungsausschuss.“ sagt Frau Dr. Jutta Dönges, Vorsitzende des Leitungsausschusses der FMSA.
 

Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2008 zu einem wichtigen Pfeiler der deutschen Finanzarchitektur entwickelt. Neben der Verwaltung verschiedener Beteiligungen der Bundesrepublik an Kreditinstituten ist die FMSA in Deutschland für die Erhebung der Bankenabgabe für den Single Resolution Fund (SRF) und den Restrukturierungsfonds zuständig. Des Weiteren übt sie u. a. die Rechtsaufsicht über die unter ihrem Dach errichteten Abwicklungsanstalten aus. Seit 2015 hat die FMSA darüber hinaus die Aufgabe einer nationalen Abwicklungsbehörde im europäischen Kontext übernommen und ist damit unter Federführung des Single Resolution Board für die Erstellung von Abwicklungsplänen und – wenn notwendig – für die Abwicklung von in der Bundesrepublik Deutschland beheimateten Banken zuständig.

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