28. Mai 2013

Jahresabschluss 2012 des Restrukturierungsfonds und der FMSA

Mittelbestand des Restrukturierungsfonds steigt auf 1,2 Mrd. Euro


Neben der Führung der Geschäfte des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) verwaltet die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) seit dem Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes zum Jahresbeginn 2011 auch den Restrukturierungsfonds. Zu dessen Finanzierung erhebt die FMSA die Bankenabgabe. Das Gesamtvolumen der im Jahre 2012 erhobenen Bankenabgabe beträgt 692,6 Mio. Euro. Anhand einer Zumutbarkeits- bzw. Belastungsobergrenze wird bei der Erhebung jeweils die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Banken berücksichtigt. Zum 31.12.2012 beläuft sich der Mittelbestand des Restrukturierungsfonds auf 1,2 Mrd. Euro.
 
Der Restrukturierungsfonds finanziert über die Bankenabgabe die Instrumente, die ihm im Rahmen des Reorganisationsverfahrens von Kreditinstituten zur Stabilisierung des Finanzsystems zur Verfügung stehen. Sofern eine zeitgerechte Deckung des Mittelbedarfs, auch durch Sonderbeiträge, nicht möglich ist, kann der Restrukturierungsfonds Kredite aufnehmen. Er ist mit einer Garantieermächtigung von 100 Mrd. Euro und einer Kreditermächtigung für Rekapitalisierungsmaßnahmen von 20 Mrd. Euro ausgestattet. Mit dem Dritten Finanzmarkt- stabilisierungsgesetz vom 20. Dezember 2012 kann der Restrukturierungsfonds zukünftig für Verluste aus nach dem 31. Dezember 2012 gewährten Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin zum Verlustausgleich herangezogen werden.


FMSA finanziert sich weiterhin selbst

In ihrem eigenen Jahresabschluss weist die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung für das Jahr 2012 einen Fehlbetrag von 0,75 Mio. Euro aus, der jedoch durch die Überschüsse aus den Vorjahren gedeckt werden konnte. Nach Abzug des Fehlbetrages weist die FMSA einen Gewinnvortrag von 0,68 Mio. Euro aus. Aufwendungen von 23,31 Mio. Euro stehen Erträge von 22,56 Mio. Euro gegenüber.

Einschließlich des Leitungsausschusses hat die FMSA zum 31. Dezember 2012 insgesamt 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
 

Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds (RSF) und erhebt die Bankenabgabe. Zudem führt die FMSA die Geschäfte des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17.10.2008 nach Maßgabe des Finanzmarkt- stabilisierungsgesetzes geschaffen wurde und dessen Instrumente mit Inkrafttreten des Dritten Finanzmarkt- stabilisierungsgesetzes bis Ende 2014 zur Verfügung stehen.

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