18. Juli 2011

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung begrüßt HRE-Beihilfeentscheidung

Die Europäische Kommission hat heute die staatlichen Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für die Hypo Real Estate-Gruppe (HRE) unter Auflagen genehmigt. Mit der Einigung auf dieses Gesamtpaket sind die während der Finanzkrise an die HRE geleisteten Maßnahmen mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union vereinbar. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) begrüßt die positive Entscheidung der Europäischen Kommission, welche ein wichtiges Signal für den Neuanfang der HRE darstellt.

Die Gewährung der staatlichen Hilfen erfolgt unter der Auflage einer weitreichenden Umstrukturierung der Bank. Der Umstrukturierungsplan für die HRE sieht unter anderem eine Reprivatisierung der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) sowie eine weitreichende Bilanzreduzierung vor. Darüber hinaus ist die Einstellung eines Teilbereichs der Staatsfinanzierung vorgesehen. Mit der pbb wird eine auf die Geschäftsbereiche Immobilienfinanzierung sowie Öffentliche Investitionsfinanzierung fokussierte Kernbank geschaffen. Im Vorfeld der Entscheidung der Europäischen Kommission hat die HRE in den beiden vergangenen Jahren bereits weitreichende Schritte zur Restrukturierung eingeleitet und weitgehend umgesetzt.

Aus Sicht der FMSA zeigt die Genehmigung der Europäischen Kommission zudem, dass die dem Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Instrumente weitaus schwerwiegendere Auswirkungen der Finanzkrise verhindern konnten.

„Mit der Genehmigung ist ein extrem großes und kompliziertes Beihilfeverfahren zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich beendet“, sagt Dr. Christopher Pleister, Sprecher des Leitungsausschusses der FMSA. „Wir sehen die HRE auf einem guten Weg, die geplante Reprivatisierung der Kernbank pbb erfolgreich umzusetzen.“
 

Hinweis an die Redaktionen:
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet seit dem Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes ab Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Zudem verwaltet die FMSA den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Der SoFFin wurde am 17. Oktober 2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschaffen.

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