13. März 2013

SoFFin reduziert Stabilisierungsmaßnahmen bei der Commerzbank AG um 1,63 Mrd. Euro

SoFFin erhält restliche Stille Einlage in Höhe von 1,63 Mrd. Euro vollständig zurück
Mit der Durchführung der  geplanten Kapitalerhöhung wird die  Sperrminorität des SoFFin von 25% aufgegeben
Commerzbank leistet weitere Ausgleichszahlung in Höhe von rd. 60 Mio. Euro an SoFFin

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) erhält die als Beihilfe gewährte Stille Einlage von der Commerzbank AG vollständig zurück. Aus der heute von der Commerzbank AG angekündigten Kapitalmaßnahme fließen dem SoFFin 1,63 Mrd. Euro zu. Die vom SoFFin im Rahmen der Stabilisierungshilfen gewährte Stille Einlage betrug in der Spitze 16,4 Mrd. Euro.

Im Rahmen der angekündigten Kapitalerhöhung der Commerzbank wird das Bankenkonsortium zu Beginn des Bezugsrechtshandels Aktien ohne Bezugsrechte aus dem Bestand des SoFFin platzieren. Der SoFFin hat sich verpflichtet, anschließend unter marktüblichen Bedingungen seine Bezugsrechte durch Wandlung der Stillen Einlage voll auszuüben. Der Anteil des SoFFin an der Commerzbank wird durch die Transaktion im Ergebnis voraussichtlich unter 20% sinken. Die bisherige Sperrminorität (25% plus eine Aktie an dem Unternehmen) diente der Absicherung der Stillen Einlage und wird nach deren vollständiger Rückführung aufgegeben. Ziel ist es, den schrittweisen Ausstieg aus der Commerzbank marktschonend zu gestalten. Dieses Vorgehen trägt den Interessen des Steuerzahlers und den Marktgegebenheiten gleichermaßen Rechnung.

„Die Mechanismen der Finanzmarktstabilisierung haben sich auch bei der Commerzbank bewährt. Die Rückzahlung der Stillen Einlage und die Verringerung des Aktienanteils sind für uns der Einstieg in den Ausstieg bei der Commerzbank. Die Mittelfristplanung des Vorstandes stimmt uns hinsichtlich des verbliebenen Engagements zuversichtlich“, so Dr. Christopher Pleister, Vorsitzender des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
 

Hinweis an die Redaktionen:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) führt die Geschäfte des Finanzmarkt-stabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17.10.2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungs-gesetzes geschaffen wurde und dessen Instrumente mit Inkrafttreten des Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes bis Ende 2014 zur Verfügung stehen. Zudem verwaltet die FMSA seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe.

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