08. Mai 2015

Jahresabschluss 2014 des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), des Restrukturierungsfonds und der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)

Jahresabschluss 2014 des SoFFin

Der Bestand der vom Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) gewährten Rekapitalisierungs-maßnahmen verringerte sich 2014 um 0,3 Mrd. Euro auf 16,9 Mrd. Euro durch Rückzahlung der Stillen Einlage der Aareal Bank AG. 

Der SoFFin, dessen Geschäfte von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) geführt werden, schließt das Geschäftsjahr 2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 418,9 Mio. Euro ab. Der bis zum 31. Dezember 2014 aufgelaufene nicht gedeckte Fehlbetrag liegt bei rund 21,9 Mrd. Euro.

Das negative Jahresergebnis des SoFFin wurde im Wesentlichen bestimmt durch Zinsaufwendungen, die Erhöhung der Drohverlustrückstellung gegenüber der FMS Wertmanagement – u.a. aufgrund des Schuldenmoratoriums der österreichischen Bad Bank Heta Asset Resolution AG – sowie die Bewertung der Anteile an der Commerzbank AG zu einem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Geschäftsjahre 2014 und 2013 des SoFFin (in Mio. Euro) dar:

SoFFin20142013
Bilanzsumme26.448,126.438,5
Erträge146,2975,6
Aufwendungen (inkl. Abschreibungen)-565,1-952,6
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag-418,923,0

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse des SoFFin beliefen sich auf 49,5 Mio. Euro. Diese stammen aus der Zahlung einer Beihilfegegenleistung der DEPFA Bank plc. und Bereitstellungsprovisionen für ein strukturiertes Darlehen seitens der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA). Darüber hinaus hat der SoFFin 33,3 Mio. Euro Erträge aus der Stillen Einlage bei der Aareal Bank AG erhalten. Sonstige betriebliche Erträge wurden im Umfang von 63,4 Mio. Euro erzielt. Diese entfallen nahezu ausschließlich auf die Zuschreibung auf die Stille Beteiligung an der Deutsche Pfandbriefbank (pbb). Die deutlich höheren Erträge des Vorjahres waren durch eine Zuschreibung auf die Aktien und eine Sonderzahlung der Commerzbank AG geprägt.

Die Aufwendungen des SoFFin in Höhe von 565,1 Mio. Euro im Jahr 2014 beinhalten Zinsaufwendungen in Höhe von 295,5 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 269,6 Mio. Euro resultieren aus Zuführungen zur Rückstellung für die Verlustausgleichsverpflichtung gegenüber der FMS Wertmanagement sowie aus der Abschreibung der Beteiligung an der Commerzbank AG. Der Rückgang der Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr resultiert aus geringeren Zinsaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Vermögenslage

Die Beteiligungen des SoFFin hatten zum 31. Dezember 2014 einen Buchwert von 4,5 Mrd. Euro. Sie setzen sich aus Stillen Einlagen in Höhe von 0,9 Mrd. Euro und Aktienbeteiligungen in Höhe von 3,6 Mrd. Euro zusammen. Anträge auf weitere Stabilisierungsmaßnahmen gingen im Geschäftsjahr 2014 nicht ein.

Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 23,9 Mrd. Euro und betreffen Refinanzierungsmittel der Finanzagentur des Bundes. Damit sind die Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzagentur im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mrd. Euro gesunken.

Die Rückstellungen des SoFFin in Höhe von 2,5 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2014 entfallen auf die Verlustausgleichspflicht gegenüber der FMS Wertmanagement und die Risiken aus der Proportionalfinanzierung.

Jahresabschluss 2014 des Restrukturierungsfonds 

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet seit dem Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes ab Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds (RSF), der sich aus der Bankenabgabe speist. Das Gesamtvolumen der im Jahre 2014 erhobenen Bankenabgabe beträgt 519,7 Mio. Euro. Anhand einer Zumutbarkeits- bzw. Belastungsobergrenze wurde bei der Erhebung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Banken berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2014 beläuft sich das kumulierte Mittelaufkommen des Restrukturierungsfonds auf rund 2,3 Mrd. Euro. 

Die Erhebung der Bankenabgabe wird ab 2015 nach europäischen Vorgaben erfolgen. Die von den Instituten geleisteten Beiträge zur Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014 verbleiben gemäß dem Regierungsentwurf des Abwicklungsmechanismusgesetzes zunächst im Restrukturierungsfonds. Diese Mittel sollen nach dem Entwurf während der Aufbauphase des noch nicht voll befüllten europäischen Bankenabwicklungsfonds für etwaige Darlehen an den Fonds für Maßnahmen in Bezug auf deutsche Institute zur Verfügung stehen. Sie werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sicher und liquide in Euro-denominierten, handelbaren Schuldverschreibungen von Emittenten mit sehr hoher Bonität angelegt.

Jahresabschluss 2014 der FMSA

Die FMSA hat im Jahr 2014 Mittelzuweisungen des Bundes in Höhe von 4,8 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die FMSA erzielte Umsatzerlöse in Höhe von 3,3 Mio. Euro aus der Abrechnung von Verwaltungskostenpauschalen gegenüber den Antragstellern bzw. den Abwicklungsanstalten. In den erzielten Umsatzerlösen sind Einmalgebühren in Höhe von 0,5 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Übertragung der DEPFA Bank plc. auf die FMS Wertmanagement enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 9,9 Mio. Euro bestehen im Wesentlichen aus der Zuweisung des Bundes in Höhe von 4,8 Mio. Euro und weiterbelasteten Aufwendungen in Höhe von 4,9 Mio. Euro. Den Erträgen (einschließlich der Zuweisung des Bundes) von insgesamt 13,2 Mio. Euro stehen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber.

Die FMSA hat zum 1. Januar 2015 ihre neue Rolle als Nationale Abwicklungsbehörde übernommen. Sie beschäftigte zum 31. Dezember 2014 einschließlich des Leitungsausschusses 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der umfangreichen Aufgaben als Nationale Abwicklungsbehörde hat die FMSA begonnen, zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen.

 
Hinweis an die Redaktionen: 
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) führt die Geschäfte des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17.Oktober 2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungs- fondsgesetzes geschaffen wurde und dessen Instrumente bis Ende 2015 zur Verfügung stehen. Zudem verwaltet die FMSA seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Nach dem BRRD-Umsetzungsgesetz ist die FMSA seit dem 1. Januar 2015 darüber hinaus als Nationale Abwicklungsbehörde tätig.

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