13. Mai 2011

SoFFin schafft planmäßige Risikovorsorge für FMS Wertmanagement

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet wird, schließt das Jahr 2010 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 4,80 Mrd. Euro ab. Dieser resultiert im Wesentlichen aus einer planmäßigen Rückstellung im Zusammenhang mit der gesetzlich vorgegebenen Verlustausgleichspflicht des Bundes gegenüber der FMS Wertmanagement, der Abwicklungsanstalt für ehemalige Vermögenswerte der Hypo Real Estate-Gruppe (HRE), in Höhe von 3,87 Mrd. Euro sowie aus dem Bewertungsergebnis des Fonds.
 
Im Rahmen der Abspaltung nicht strategienotwendiger Geschäftsbereiche und Risikopositionen von der HRE auf die FMS Wertmanagement zum 30. September 2010 ist für den SoFFin eine Verlustausgleichspflicht gegenüber der FMS Wertmanagement entstanden. Dafür hat der SoFFin eine Rückstellung in Höhe von 3,87 Mrd. Euro gebildet, aus der im Jahre 2011 die Eigenkapitalzuführung finanziert werden soll. Diese ist bereits in der gegenüber der Europäischen Kommission notifizierten Gesamtsumme der Kapitalhilfen für die HRE in Höhe von 9,95 Mrd. Euro enthalten.
 
Das Bewertungsergebnis spiegelt die Wertkorrekturen bei den Beteiligungen des Fonds nach dem Vorsichtsprinzip wider. Eine abschließende Aussage über die tatsächlichen Kosten der Finanzmarktstabilisierung wird erst nach Rückführung aller Beteiligungen und der Auflösung der Abwicklungsanstalten getroffen werden können.
 
Die Zahlungen für Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen des Fonds in Höhe von 809 Mio. Euro konnten vollständig durch Einnahmen aus Provisionserträgen für bereitgestellte Garantierahmen gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten sowie in Anspruch genommene Garantien in Höhe von 933 Mio. Euro gedeckt werden. Darüber hinaus erwirtschaftete der SoFFin Zinserträge auf Guthaben sowie auf eine stille Einlage im Wert von 49 Mio. Euro sowie 142 Mio. Euro an sonstigen betrieblichen Erträgen.
 
Die FMSA schloss das Jahr 2010 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,38 Mio. Euro ab. Für die Verwaltung des SoFFin erhielt sie von den antragstellenden Instituten Vergütungspauschalen in Höhe von 4,39 Mio. Euro. Die FMSA erwirtschaftete Zinserträge und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 0,14 Mio. Euro. Dagegen standen 8,91 Mio. Euro betriebliche Aufwendungen; diese sind im Wesentlichen Personal- und Sachkosten. Der Fehlbetrag ist allerdings durch Überschüsse aus Vorjahren gedeckt, so dass für 2010 kein Zuweisungsbedarf aus dem Bundeshaushalt bestand.
 
Die FMSA hatte am 31. Dezember 2010 einschließlich des Leitungsausschusses 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Jahresabschluss wird durch einen Wirtschaftsprüfer testiert. Sie unterliegt im Übrigen der laufenden Prüfung durch den Bundesrechnungshof sowie der Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen.
 
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 bestanden Liquiditätsgarantien in Höhe von 64 Mrd. Euro bei neun Instituten. Darüber hinaus hatte der SoFFin Kapitalmaßnahmen im Wert von 29 Mrd. Euro gewährt. Neue Stützungsmaßnahmen darf der SoFFin seit 31. Dezember 2010 nicht mehr gewähren. Der SoFFin nimmt aber weiterhin die auf den bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen beruhenden Verantwortlichkeiten, wie beispielsweise das Controlling der mit den Maßnahmen verbundenen Auflagen sowie die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten, wahr.
 
Per 30. April 2011 hat sich das Volumen der gewährten Garantierahmen auf 36 Mrd. Euro reduziert. Die späteste Fälligkeit liegt Anfang 2015. Nach heutigem Stand ist mit keinem Ausfall zu rechnen. Die Rekapitalisierungen gehen durch die von der Commerzbank AG für das erste Halbjahr angekündigte Rückführung der Beteiligung des SoFFin auf rund 18 Mrd. Euro zurück. Im Zusammenhang mit der Rückführung der stillen Einlagen wird der SoFFin von der Commerzbank AG eine Gebühr in Höhe von 1,03 Mrd. Euro erhalten.

Mit dem Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes zu Beginn des Jahres 2011 hat der Gesetzgeber der FMSA zusätzlich die Verwaltung des Restrukturierungsfonds übertragen. Damit hat sich die FMSA in einen dauerhaften Pfeiler der Architektur des Finanzplatzes Deutschland gewandelt. Sie wird erstmalig für 2011 die Bankenabgabe erheben, die in den Restrukturierungsfonds fließt. Dieser finanziert damit die Instrumente, die ihm im Rahmen des Reorganisationsverfahrens von Kreditinstituten zur Stabilisierung des Finanzsystems zur Verfügung stehen. Sofern eine zeitgerechte Deckung des Mittelbedarfs, auch durch Sonderbeiträge, nicht möglich ist, kann der Restrukturierungsfonds Kredite aufnehmen. Er wurde mit einer Garantieermächtigung von 100 Mrd. Euro und einer Kreditermächtigung für Rekapitalisierungsmaßnahmen von 20 Mrd. Euro ausgestattet. Die bestehenden Ermächtigungen des SoFFin wurden entsprechend reduziert.

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