Abschreibungen
Unter Abschreibung versteht man die Erfassung eines Wertverlustes eines Vermögensgegenstandes in
einem Unternehmen im Rechnungswesen. Abschreibungen werden z.B. nötig wenn Wertpapiere, die eine
Bank hält an Wert verlieren, z.B. durch Verringerung ihrer Börsenkurse. Abschreibungen stellen für
das Unternehmen einen Aufwand dar und vermindern somit den erzielbaren Gewinn. Dadurch haben sie
auch Auswirkungen auf die – für Banken gesetzlich vorgeschriebene – Eigenkapitalbasis.
Bankenabgabe
Bei der Bankenabgabe handelt es sich um Beitragszahlungen zum Restrukturierungsfonds, die durch
die FMSA von allen deutschen Kreditinstituten mit Ausnahme von Förderbanken und Brückenbanken
erhoben werden. Die Abgabe bemisst sich anhand der Größe des Instituts und dessen Grad der
Vernetzung mit dem Finanzsystem.
Bankenaufsicht
Die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleister in Deutschland wird von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Bundesbank ausgeübt. Die Bankenaufsicht soll möglichst die Entstehung von Bankenkrisen verhindern,
da diese die Funktionsfähigkeit der gesamten Wirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Zudem soll die
Sicherheit der den Banken anvertrauten Einlagen gewährleistet werden. Im Rahmen des
Restrukturierungsgesetztes wurden die Eingriffmöglichkeiten der Bankenaufsicht gestärkt. Die BaFin
kann bei Schieflagen von Instituten die Übertragung der systemrelevanten Unternehmensteile auf eine
Brückenbank anordnen (siehe auch Brückenbank).
Bad Bank
Eine Bad Bank („bad“ aus dem Engl.: schlecht, faul) ist eine selbständige Einheit, in die
überwiegend risikobehaftete Kredite oder Wertpapiere zur Abwicklung ausgelagert werden. Bad Banks
wurden bereits vor der Finanzkrise von einigen Banken genutzt, um Restrukturierungen zu
erleichtern. Bei diesen Bad Banks müssen die ausgelagerten Vermögensgegenstände jedoch weiter in
der Bilanz der übertragenden Bank geführt werden.
Bei den durch das
Gesetz zur Fortentwicklung der
Finanzmarktstabilisierung vorgesehenen Bad-Bank-Lösungen unter dem Dach der Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung müssen die ausgelagerten Vermögensgegenstände hingegen nicht mehr bei der
übertragenden Bank bilanziert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Bank unmittelbar ihr
Eigenkapital entlastet und sich vom Risiko der Wertschwankungen dieser Vermögensgegenstände
befreit.
Brückenbank
Im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens kann die Bankenaufsicht die Übertragung von
Unternehmensteilen eines Kreditinstituts anordnen, um eine drohende Bestands- und
Systemgefährdungen zu verhindern. Die systemrelevanten Unternehmensteile werden auf ein bestehendes
Institut oder auf eine sogenannte Brückenbank übertragen. Die Brückenbank ist unter dem Dach der
FMSA angesiedelt. Der Restrukturierungsfonds kann das übernehmende Institut bzw. das
Brückeninstitut durch Eigenkapital oder Garantien unterstützen.
Banklizenz
Eine Banklizenz bringt neben dem Recht zum Betreiben von Bankgeschäften auch die Verpflichtung
zur Einhaltung besonderer gesetzlicher Regelungen mit sich. Hierzu gehört in erster Linie das
Kreditwesengesetz, in dem u. a. Eigenkapitalanforderungen geregelt sind.
Buchwert
Der Buchwert bezeichnet den Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand im Rechnungswesen eines
Unternehmens angesetzt wird. Dies kann beispielsweise der Anschaffungswert oder der aktuelle Wert
sein. Welcher Wert in welchem Fall angesetzt werden muss, ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei bestehen teilweise Wahlrechte.
Eigenkapital
Eigenkapital sind diejenigen Mittel, die von den Eigentümern eines Unternehmens zu dessen
Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen werden.
Eigenkapital steht einem Unternehmen unbefristet zur Verfügung. Eigenkapitalgeber sind Eigentümer
des Unternehmens. Vom Eigenkapital ist das Fremdkapital zu unterscheiden.
Das Bankgeschäft ist traditionell von einem hohen Fremdkapitalanteil gekennzeichnet. Sparer
überlassen den Banken Geld und diese vergeben es als Kredite an Unternehmen. Eigenkapital steht dem
Unternehmen im Gegensatz zu Fremdkapital dauerhaft zur Verfügung. Es stellt deshalb ein
Sicherheitspolster dar, das auch in der Lage ist Verluste aufzufangen. Da jede Kreditvergabe oder
Anlage in Wertpapieren (=Vermögensgegenstände) ein Risiko in sich birgt, verlangt der Gesetzgeber
von den Banken eine Mindestausstattung mit Eigenkapital im Verhältnis zu ihren
Vermögensgegenständen (=Eigenkapitalquote), die zu diesem Zweck mit ihrem Risiko gewichtet werden.
Droht die Eigenkapitalquote unterschritten zu werden, kann die Bank entweder keine weiteren Kredite
vergeben, muss sich neues Eigenkapital beschaffen oder von bestimmten Vermögensgegenständen trennen
(Eigenkapitalfreisetzung).
FMSA
FMSA ist die Abkürzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die zum Zeitpunkt ihrer
Gründung zunächst Finanzmarktstabilisierungsanstalt hieß. Im Rahmen der Umwandlung in eine
rechtlich selbständige Bundesanstalt wurde die Abkürzung beibehalten. Die FMSA wurde im Oktober
2008 als Instrument zur Bewältigung der Finanzmarktkrise ins Leben gerufen. Seither verwaltet sie
den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), dessen Instrumente bis 2010 zum Stabilisieren
und Sanieren von Instituten zur Verfügung standen. Seit Jahresbeginn 2011 verwaltet die FMSA zudem
den Restrukturierungsfonds, der mit seinem Instrumentarium zur Vermeidung bzw. Bewältigung
künftiger Bankenkrisen beiträgt.
EU-Kommission
Wenn Unternehmen von Regierungen mit dem Geld der Steuerzahler gestützt werden, wie es während
der Finanzkrise bei vielen Banken getan wurde, muss nach EU-Recht in solchen Fällen ein
Umstrukturierungsplan sicherstellen, dass die Bank auf Dauer ohne Staatshilfe bestehen kann und
ihre Konkurrenten nicht benachteiligt werden. Die EU verpflichtet die Banken deshalb meist, einen
Teil ihrer Aktivitäten sowie verlustträchtige Geschäfte abzustoßen oder zu beenden.
Fremdkapital
Unter dem Begriff Fremdkapital fasst man die Schulden eines Unternehmens zusammen. Im Gegensatz
zu Eigenkapital steht Fremdkapital dem Unternehmen nur befristet zur Verfügung. Zum Fremdkapital
einer Bank gehören z.B. die Einlagen ihrer Kunden auf Giro- und Sparkonten. Fremdkapitalgeber sind
Gläubiger des Unternehmens.
Geldmarkt
Unter dem Geldmarkt versteht man im engeren Sinne den Handel mit Zentralbankguthaben, durch den
sich der Liquiditätsausgleich zwischen den Geschäftsbanken vollzieht. Dabei wird zwischen Tagesgeld
und Termingeldern (mit Befristung bis zu einem Jahr) unterschieden. Darüber hinaus werden die
zwischen der Zentralbank und den Kreditinstituten abgeschlossenen Refinanzierungsgeschäfte dem
Geldmarkt zugerechnet. Zum Geldmarkt im weiteren Sinne zählt der Handel in Geldmarktpapieren.
Genossenschaftsbanken
Die Gruppe der Volks- und Raiffeisenbanken ist eine der drei großen Säulen des deutschen
Bankenmarktes. Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf Privat- und Firmenkunden - und hier eher
auf kleine und mittlere Unternehmen. Die Banken sind Allfinanzanbieter. Ihre Spitzeninstitute DZ
BANK und WGZ BANK übernehmen eine Zentralbankfunktion für die angeschlossenen Banken.
Hedgefonds
Mit Hedgefonds werden Anlagefonds bezeichnet, die nur wenigen gesetzlichen Bestimmungen
unterliegen und von der Bankenaufsicht kaum erfasst sind. Diese Fonds gehen im Allgemeinen viel
höhere Risiken ein als regulierte Wertpapierfonds. Die Manager unterliegen keinen Beschränkungen in
der Wahl der Kapitalinstrumente und können daher Leerverkäufe tätigen (d.h. Wertpapiere verkaufen,
die sie im Moment des Verkaufs nicht besitzen) sowie kreditfinanzierte und derivative Positionen
eingehen.
Hypothekenbanken
Das Geschäftsfeld der privaten Hypothekenbanken sowie der öffentlich-rechtlichen
Grundkreditanstalten erstreckt sich in erster Linie auf langfristige Darlehen zur Finanzierung des
Wohnungsbaus, öffentlicher Investitionen oder der Gebietskörperschaften. Sie beschaffen sich die
Mittel überwiegend durch die Ausgabe langfristiger Schuldverschreibungen (Pfandbriefe) sowie durch
langfristige Einlagen.
Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds)
Bei den von den Kapitalanlagegesellschaften verwalteten Investmentfonds unterscheidet man
zwischen Publikumsfonds für die breite Öffentlichkeit und Spezialfonds, die für Großanleger (z. B.
Versicherungen) aufgelegt werden. Die Fonds werden unterschieden in Aktien-, Renten-, Geldmarkt-,
Immobilien- sowie Misch- und Dachfonds. Seit einigen Jahren können deutsche
Kapitalanlagegesellschaften auch Hedgefonds anbieten.
Kreditbanken
Sie umfassen die Großbanken sowie die Regionalbanken und die Zweigstellen ausländischer Banken.
Neben dem Kredit- und Einlagengeschäft spielt das Emissions- und das Auslandsgeschäft eine
bedeutende Rolle.
Kreditklemme
Situation, in der Unternehmen keine Darlehen mehr erhalten und darunter in der Folge die
wirtschaftliche Entwicklung leidet.
Leitungsausschuss
Der Leitungsausschuss leitet die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und bringt
Entscheidungsvorlagen über Anträge auf Stabilisierungsmaßnahmen in den Lenkungsausschuss ein. Er
besteht aus drei Mitgliedern, die das Bundesfinanzministerium im Benehmen mit der Deutschen
Bundesbank ernennt.
Leitzins
Der Leitzins ist der von einer Zentralbank bestimmte Zinssatz zur Steuerung des Geldmarkts. Er
legt fest, zu welchen Bedingungen Banken bei der Zentralbank Geld leihen können. Da Banken ihre
Zinskosten bei ihren Ausleihungen weitergeben, bestimmt sich dadurch letztendlich das Zinsniveau
der gesamten Wirtschaft und beeinflusst die Kreditnachfrage.
Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss entscheidet über Stabilisierungshilfen auf Grundlage von Vorschlägen des
Leitungsausschusses, über Grundsatzfragen, Angelegenheiten besonderer Bedeutung sowie über Auflagen
für Finanzunternehmen, die Leistungen des SoFFin in Anspruch nehmen wollen.
Liquidität
Liquidität bezeichnet in der Wirtschaft die Fähigkeit eines Unternehmens, z.B. einer Bank, seine
Zahlungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen. Dazu benötigt das Unternehmen liquide
Vermögensteile, wie z.B. Bargeld, Guthaben auf Bankkonten oder im Falle einer Bank Guthaben auf
Zentralbankkonten. Vom SoFFin garantierte Anleihen können als Sicherheiten für Kredite bei der
Europäischen Zentralbank hinterlegt werden. Erhält eine Bank einen Zentralbankkredit, bekommt sie
den Kreditbetrag auf ihrem Zentralbankkonto gutgeschrieben und kann damit ihre aktuellen
Zahlungsverpflichtungen erfüllen.
Ratingagenturen
Ratingagenturen sind private Unternehmen, die die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen
aller Branchen, Staaten und einzelne Finanzanlagen bewerten (Rating). Sie werden von ihren
Auftraggebern – den gerateten Unternehmen – bezahlt. Dies führte im Zuge der Finanzkrise dazu, dass
ihre Unabhängigkeit bei der Bewertung bezweifelt wurde.
Ratingmigration
Unter Ratingmigration versteht man die Veränderung eines Ratings mit der sich verändernden
Bonität eines Kreditnehmers. Ratings migrieren positiv und negativ. Ratingmigration erfolgt im
Großen und Ganzen parallel zur konjunkturellen Entwicklung, und das Kreditvergabeverhalten der
Banken, das von der Ratingmigration abhängt, wird die jeweilige Phase des konjunkturellen Zyklus
verstärken. Hier entfaltet Basel II seine prozyklische Wirkung.
Refinanzierung
Unter Refinanzierung versteht man die (Wieder-)beschaffung von Geld einer Bank, das sie als
Kredit vergibt. Banken können sich z.B. bei der Deutschen Bundesbank Geld leihen – also
refinanzieren – um dieses an Wirtschaftsunternehmen oder Konsumenten als Kredit zu vergeben.
Restrukturierungsfonds
Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes zum Jahresanfang 2011 wurde der
Restrukturierungsfonds ins Leben gerufen. Der Fonds wird durch die FMSA verwaltet und speist sich
durch die Bankenabgabe. Die Mittel des Fonds dienen der Finanzierung von Stabilisierungsmaßnahmen
im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes. So kann der Fonds z.B. im Rahmen der Übertragung von
systemrelevanten Unternehmensteilen auf eine Brückenbank, diese durch Eigenkapital oder Garantien
unterstützen.
Restrukturierungsgesetz
Das Restrukturierungsgesetz ist zum Jahresbeginn 2011 in Kraft getreten und gliedert sich in
mehrere Bestandteile: Mit dem Sanierungs- und Reorganisationsverfahren (KredReorG) bietet es ein
freiwilliges Verfahren zur eigenverantwortlichen Krisenbewältigung durch das betroffene Institut
sowie die Möglichkeit von Eingriffen in die Rechte der Gläubiger zur Abwendung einer
Systemgefährdung durch die Schieflage eines Kreditinstitutes. Das Gesetz betont dabei die
Verantwortlichkeit der Eigentümer, stärkt aber gleichzeitig die Möglichkeit von staatlichen
Zwangseingriffen zum Schutze des Finanzsystems. Über die Einführung der Bankenabgabe stellt das
Gesetz zudem die Beteiligung des Finanzsektors an den möglichen Kosten von Restrukturierungsfällen
sicher.
Restrukturierungsverfahren
Das Restrukturierungsgesetz sieht ein zweistufiges Verfahren zur Sanierung und Reorganisation
von Kreditinstituten vor. Es stellt mit diesem Verfahren sicher, dass Finanzinstitute in einem
geordneten Verfahren frühzeitig saniert werden können, ohne das es zu staatlichen Zwangseingriffen
kommen muss. Das Modell bietet den Kreditinstituten die Chance, eigenverantwortlich und zunächst
ohne staatliche Eingriffe in Aktionärsrechte die Sanierung einzuleiten. Sollte es den Beteiligten
nicht gelingen, selbstständig eine angemessene Bewältigung der Situation zu erreichen, kann die
Bankenaufsicht eingreifen. Sie kann anordnen, dass Geschäftsbereiche die eine starke Auswirkungen
auf die Stabilität des Finanzsystems haben, auf eine sogenannte. Brückenbank oder ein
bestehendes Institut übertragen werden.
Rendite
Mit Rendite bezeichnet man den Gesamterfolg einer Kapitalanlage. Sie bemisst sich an den
tatsächlichen Ertragseinnahmen, einschließlich Zinsen, Dividenden und Kursveränderungen.
Risikoposition
Die Geschäfte einer Bank sind in unterschiedlichem Maße Risiken ausgesetzt. Diese hängen von der
Art des Bankgeschäfts, aber auch von seinem Umfang ab. Die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit
erworbenen Vermögenswerte einer Bank, wie beispielsweise Kredite, Anlagen in Wertpapieren oder
Währungen werden auch als Risikopositionen bezeichnet, da ihr Wert von Faktoren abhängt, auf die
eine Bank keinen Einfluss hat, denen sie jedoch durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung
tragen muss. Dazu gehören z.B. die Kreditwürdigkeit eines Schuldners, Zins- und
Wechselkursentwicklungen.
Sparkassen
Die Gruppe der Sparkassen und Landesbanken ist – gemessen am Geschäftsvolumen – der größte
Sektor im Bankgewerbe. Träger der Sparkassen sind meistens Kommunen. Sie betreiben zwar heute fast
alle Arten von Bankgeschäften. Ihr Schwerpunkt liegt meist jedoch im Einlagengeschäft sowie in der
Gewährung von Wohnbaudarlehen sowie Krediten an mittelständische Unternehmen. Zum
öffentlich-rechtlichen Sektor gehören auch die Landesbanken, die neben den Dienstleistungen für die
Sparkassen auch die Finanzgeschäfte für die Bundesländer abwickeln, sowie die
Landesbausparkassen.
Stille Beteiligung / Stille Einlage
Bei einer stillen Beteiligung leistet ein Kapitalgeber eine Einlage in ein Unternehmen und
stärkt somit dessen Eigenkapital. Dabei behält der Unternehmer die volle Entscheidungsfreiheit in
Bezug auf sein Unternehmen – der Kapitalgeber erhält keine Stimmrechte. Die Bezeichnung „still“
resultiert daraus, dass eine solche Beteiligung nach außen in der Regel nicht erkennbar ist. Eine
Ausnahme bilden Aktiengesellschaften, die stille Beteiligungen veröffentlichen müssen.
Systemrelevanz
Von Systemrelevanz wird gesprochen, wenn sich die Bestandgefährdung eines Kreditinstitutes
erheblich negativ auf andere Unternehmen des Finanzsektors, auf die Finanzmärkte oder auf das
allgemeine Vertrauen der Einleger und anderen Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des
Finanzsystems auswirkt. Dabei sind insbesondere die Art und der Umfang der Verbindlichkeiten des
Kreditinstituts gegenüber anderen Instituten, der Umfang der von dem Institut aufgenommenen
Einlagen, die eingegangenen Risiken sowie die Vernetzung mit anderen Finanzmarktteilnehmern zu
berücksichtigen.
Übertragungsanordnung
Die Bankenaufsicht (BaFin) kann bei drohenden Schieflagen von Kreditinstituten die Übertragung
der systemrelevanten Unternehmensteile auf ein bestehendes Institut oder eine sogenannte
Brückenbank anordnen (siehe auch Brückenbank). Durch die Abspaltung soll der Fortbestand der
wichtigen Unternehmensteile gewährleistet und somit eventuelle negative Auswirkungen einer
Insolvenz auf den Finanzmarkt vermieden werden. Die Übertragungsanordnung ist ein staatliches
Zwangsmittel, welches jedoch erst greift, wenn die freiwilligen Sanierungs- und
Restrukturierungsbestrebungen der Kreditinstitute selbst keinen Erfolg versprechen.
Strukturierte Wertpapiere
Wertpapiere, bei denen verschiedene Anlagearten oder Forderungsbestände zu einer neuen Anlageart
kombiniert werden. Eine Untergruppe der strukturierten Wertpapiere sind Verbriefungen.
Verbriefungen
Eine Verbriefung ist eine sogenannte Finanzmarktinnovation, das heißt, ein von den Banken neu
entwickeltes Finanzierungsinstrument. Hierunter versteht man die Umwandlung eines Pools
gleichartiger Aktiva (z.B. Hypothekenkredite oder Unternehmenskredite etc.) in Wertpapiere, die
dann auf einem Markt gehandelt werden können. Dabei veräußert der so genannte Originator (häufig
ein Kreditinstitut oder ein Unternehmen) Teile seines Forderungsbestands an eine eigens für die
Transaktion gegründete Zweckgesellschaft ( Special Purpose Vehicle, SPV ). Letztere finanziert den
Forderungsankauf durch die Emission von Wertpapieren. Da die Wertpapiere mit den
Forderungsbeständen besichert sind, werden diese als Asset-Backed Securities (ABS) bezeichnet.
Weitere typische Verbriefungen sind Mortgage Backed Securities (mit Hypothekendarlehen besicherte
Wertpapiere, kurz MBS) und Collateralized Debt Obligations (mit verschiedenartigen Forderungen und
auch anderen Wertpapieren besicherte Wertpapiere, CDOs).
Wertpapiermärkte
Auf den Wertpapiermärkten treffen Anleger und Kapitalnehmer direkt aufeinander. Die
Geldbeschaffung über die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Rentenwerte) steht in Deutschland im
Vordergrund. Vor allem der Staat finanziert seine Kreditaufnahme über diesen Weg. Der Aktienmarkt
dient im Gegensatz zum Rentenmarkt der Aufnahme von Eigenkapital. Die Aktie als
Finanzierungsinstrument nutzen in erster Linie große Unternehmen.
Zweckgesellschaft
Als Zweckgesellschaft, engl.: Special Purpose Vehicle (SPV) wird eine juristische Person
bezeichnet, die für einen im Vorfeld definierten und eingegrenzten Zweck gegründet wird. Bad Banks
werden in der Regel in Form einer Zweckgesellschaft organisiert.