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Pressemitteilung
29. Dezember 2010
Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ausgeweitet
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) erhält mit Inkrafttreten des
Restrukturierungsgesetzes neue Aufgaben. Ab Jahresbeginn 2011 verwaltet sie den
Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Darüber hinaus verwaltet die FMSA weiterhin den
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin).
Das neue Gesetz sieht ein differenziertes Verfahren zur Sanierung und Restrukturierung von
Kreditinstituten vor, um die Finanzmärkte zu stabilisieren. Die Bankenaufsicht kann dabei Maßnahmen
ergreifen, um die systemrelevanten Teile eines Instituts zu schützen. Dies kann insbesondere durch
die Übertragung des systemrelevanten Teils auf eine existierende Bank oder auf eine von der FMSA zu
errichtende Brückenbank erfolgen. Die systemrelevanten Unternehmensteile werden dann fortgeführt
und saniert, während die im übertragenden Institut verbleibenden nicht systemrelevanten
Vermögensteile ggf. in einem Insolvenzverfahren abgewickelt werden können. Mit diesem Vorgehen
ermöglicht der Gesetzgeber eine zukunftsfähige Ausrichtung des systemrelevanten Teils einer
Bank.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Restrukturierungsfonds die Brückenbank mit Eigenkapital
ausstatten oder Garantien an die Brückenbank vergeben kann. Zur Finanzierung dieser Instrumente
erhebt die FMSA ab 2011 die Bankenabgabe. Ihre Höhe richtet sich nach der Größe der Bank und deren
Grad der Vernetzung mit dem Finanzsystem. Damit ist der Bankensektor künftig an den Kosten einer
möglichen Krise beteiligt.
Der weiterhin von der FMSA verwaltete SoFFin vergibt ab Jahresende 2010 keine neuen Leistungen
mehr an Kreditinstitute. Er wird jedoch die auf bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen beruhenden
Verantwortlichkeiten, wie beispielsweise das Controlling der mit den Maßnahmen verbundenen Auflagen
sowie die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten weiterhin wahrnehmen.
„Mit dem neuen Gesetz führt der Weg der FMSA vom Retten und Sanieren hin zum Restrukturieren
und ggf. Abwickeln von in Schieflage geratenen systemrelevanten Banken. Dabei wird der Bankensektor
zukünftig an den Kosten der Stabilisierungsmaßnahmen beteiligt und die Wahrscheinlichkeit reduziert
sich, dass der Staat mit dem Argument „too big to fail“ zur Rettung systemrelevanter Banken
gezwungen wird“, so Dr. Hannes Rehm, Sprecher des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung.
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Pressekontakt
Kirsten Bradtmöller
Stab und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 069 2388 3008
Fax: 069 9566 509090
kirsten.bradtmoeller
@fmsa.de
Bettina Belker
Stab und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 069 2388 3051
Fax: 069 9566 509090
bettina.belker@fmsa.de
Pressestelle
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