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Pressemitteilung

17. Juni 2010

Friedrich Merz zum Veräußerungsbevollmächtigten der WestLB bestellt

In ihrer beihilferechtlichen Entscheidung von 12. Mai 2009 zur Umstrukturierung der WestLB legte die EU-Kommission fest, dass die WestLB nach Abschluss der Umstrukturierung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Bieterverfahren veräußert werden muss, so dass die Mehrheit der Kontrollrechte an Dritte übergeht. Dieses Bieterverfahren soll spätestens zum
30. September 2010 eingeleitet werden. Die WestLB, ihre Eigentümer und die Bundsanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) haben sich darauf verständigt, einen Veräußerungsbevollmächtigten zu bestellen, der den Verkaufsprozess in ihrem Auftrag durchführt.
 
Für diese Funktion konnte Friedrich Merz, Rechtsanwalt, früherer Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlamentes gewonnen werden. Mit Herrn Merz wird diese Aufgabe von jemandem übernommen, der viel Erfahrung und wirtschaftlichen Sachverstand mitbringt, der politisch gleichermaßen in Brüssel wie in Berlin verankert ist und der als Person hervorragend geeignet ist, den Interessen aller Beteiligten,
einschließlich der Beschäftigten der Bank, Rechung zu tragen.
 
Nach Gründung der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) durch die WestLB und Abspaltung von strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerten im Volumen von insgesamt
77 Mrd. Euro, ist die restrukturierte WestLB eine Bank mit einem klar definierten Geschäftsmodell, das sich auf die Bereiche Kapitalmarktgeschäft, strukturierte Finanzierungen,
Verbundgeschäft und Transaktionsgeschäfte konzentriert. Das Instrument der Abwicklungsanstalt (§ 8a FMStFG) wurde hier erstmals erfolgreich umgesetzt.
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