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Hintergrund FMSA

Daten und Fakten zu SoFFin und FMSA

FMSA:

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) nimmt die ihr auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) übertragenen Aufgaben im Namen des Restrukturierungsfonds und des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung wahr. Daneben ist sie mit der Überwachung der beiden Abwicklungsanstalten (Erste Abwicklungsanstalt und FMS Wertmanagement) beauftragt. Die FMSA wurde am 17. Oktober 2008 zunächst als eine rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Deutschen Bundesbank (aber organisatorisch von der Deutschen Bundesbank getrennt) errichtet. Mit Wirkung zum 23. Juli 2009 wurde sie eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Die FMSA hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

SoFFin:

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) ist ein Sondervermögen des Bundes im Sinne von Artikel 110 Abs. 1 und Artikel 115 Abs. 2 des Grundgesetzes und dient der Stabilisierung des Finanzmarktes. Er wurde am 17. Oktober 2008 errichtet. Die Leistungen des SoFFin waren zunächst bis zum 31.12.2010 befristet. Mit dem Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 01.03.2012 und dem Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 01.01.2013 wurde die bis Ende 2014 befristete Möglichkeit geschaffen, Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz zu gewähren. Dabei kann das seit Oktober 2008 zur Verfügung stehende und bewährte Instrumentarium des SoFFin vollständig genutzt werden.

Restrukturierungsfonds:

Der Restrukturierungsfonds wurde zum 1. Januar 2011 mit Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes errichtet. Er dient der Vermeidung bzw. Bewältigung von Bankenkrisen und finanziert sich durch die Beiträge der Kreditwirtschaft – der sogenannten Bankenabgabe. Der Restrukturierungsfonds ist ein Sondervermögen des Bundes im Sinne von Artikel 110 Abs. 1 und Artikel 115 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Mitglieder des Leitungsausschusses:

  • Dr. Christopher Pleister (Vorsitzender)
  • Günter Borgel
  • Karlheinz Weimar

Mitglieder des Lenkungsausschusses:

Je ein Vertreter

  • des Bundesministeriums der Finanzen  (Vorsitz)
  • des Bundeskanzleramts
  • des Bundesministeriums der Justiz
  • des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
  • sowie einem Vertreter der Länder.

Mitglieder des Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds:

  • Florian Toncar (FDP, Vorsitzender)
  • Bartholomäus Kalb (CSU, stellv. Vorsitzender) 
  • Ralph Brinkhaus (CDU)
  • Roland Claus (Die Linke)
  • Klaus-Peter Flosbach (CDU)
  • Dr. Gerhard Schick (Die Grünen)
  • Georg Schirmbeck (CDU)
  • Carsten Schneider (SPD)
  • Dr. Carsten Sieling (SPD)
 

Chronik der FMSA:

17. Oktober 2008: Finanzmarktstabilisierungsgesetz

  • Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG)
  • Errichtung des SoFFin und der FMSA als unselbständige Anstalt bei der Deutschen Bundesbank

7. April 2009: Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz

  • Ausdehnung der maximal möglichen Laufzeit für SoFFin-garantierte Wertpapieremissionen von 36 auf 60 Monate
  • Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG): Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht
  • Rettungsübernahmegesetz (RettungsG): Sonderweg zur vollständigen Übernahme angeschlagener Finanzinstitute durch den Staat (kam nicht zur Anwendung)

4. Mai 2009: SoFFin hält nach Ablauf der Annahmefrist für das freiwillige Übernahmeangebot 47,31 % an der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)

2. Juni 2009: SoFFin hält nach Kapitalerhöhung 90 % an der HRE

22. Juli 2009: Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz

  • Garantien an Zweckgesellschaften und bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (sog. „Bad Banks“) als neue Instrumente
  • Verlängerung der Antragsfristen für SoFFin-Maßnahmen auf 31.12.2010
  • Finanzmarktstabilisierungsanstalt wird rechtlich selbständige Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen

13. Oktober 2009: Vollständige Übernahme der HRE durch den SoFFin

11. Dezember 2009 : FMSA errichtet die "Erste Abwicklungsanstalt" auf Antrag der WestLB

8. Juli  2010 : FMSA errichtet die "FMS Wertmanagement" auf Antrag der Hypo Real Estate Gruppe

31. Dezember  2010:

  • Zunächst keine neuen Leistungen des SoFFin mehr möglich. Auf bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen beruhende Verantwortlichkeiten nimmt er weiter wahr.

01. Januar 2011: Restrukturierungsfondsgesetz

  • Errichtung des Restrukturierungsfonds, der durch die Bankenabgabe finanziert wird

01. März 2012: Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz

  • "Wiedereröffnung" des SoFFin bis Ende 2012: Dabei kann das schon bis 2010 zur Verfügung stehende und bewährte Instrumentarium der Finanzmarktstabilisierung wieder vollständig genutzt werden.

01. Januar 2013: Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Mit dem Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde die bis Ende 2014 befristete Möglichkeit, Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz zu gewähren. Dabei kann das seit Oktober 2008 zur Verfügung stehende und bewährte Instrumentarium des SoFFin vollständig genutzt werden. Des Weiteren werden der SoFFin und der Restrukturierungsfonds miteinander verzahnt.

Pressekontakt

Kirsten Bradtmöller

Kirsten Bradtmöller

Abteilungsleiterin Stab und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 2388 3008
Fax: 069 9566 509090
kirsten.bradtmoeller
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Bettina Belker

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Stab und Öffentlichkeitsarbeit

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