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Meldeverfahren

Das Meldeverfahren für die Bankenabgabe sieht eine elektronische und eine papierhafte Meldung vor.

Nach der RStruktFV sind die Informationen und Bestätigungen der FMSA bis zum 15. Juli des Beitragsjahres zu übermitteln.

Der elektronische Teil der Meldung erfolgt durch die Institute im Rahmen der vorhandenen Infrastruktur des bankaufsichtlichen Meldewesens, welche durch die Bundesbank zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich um das ExtraNet der Bundesbank, in welchem ein gesonderter Vordruck auf der „Erfassungsplattform zur SolvV, LiquV und Monatsausweise“ bereitgestellt wird. Eine Anleitung zur Registrierung ist der Kurzanleitung zu entnehmen.

Die erfassten Daten sind über die systemseitig bereitgestellte Quittungsfunktion auszudrucken, von der Geschäftsleitung zu unterschreiben, von einem Abschlussprüfer zu bestätigen und an die FMSA weiterzuleiten. Die FMSA hat in Zusammenarbeit mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ein einheitliches Muster für die Abschlussprüfer-Bestätigung erarbeitet. Dieses Muster und eine dazugehörige Arbeitshilfe  finden Sie auf der Internetseite des IDW.