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Kreditinstitute
Die Bankenabgabe
Die Bundesregierung hat am 20. Juli 2011 eine Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (RStruktFV) erlassen, welche die gesetzlichen Vorgaben der Beitragserhebung von Jahres- und Sonderbeiträgen konkretisiert und die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt.
Das Meldeverfahren sieht eine elektronische und eine papierhafte Meldung der zur Berechnung der Beiträge notwendigen Daten vor. Die Meldung ist von der Geschäftsleitung zu unterschreiben, von einem Abschlussprüfer zu bestätigen und der FMSA zur Verfügung zu stellen.
Nach der RStruktFV sind die Informationen und Bestätigungen der FMSA bis zum 15. Juli des Beitragsjahres zu übermitteln.
Auf Basis der gemeldeten Daten berechnet die FMSA die Beiträge je Institut und versendet anschließend die Beitragsbescheide. Die Beiträge werden mit der Bekanntgabe ihrer Festsetzung fällig.
Bankenabgabe

Wonach richtet sich die Höhe der Bankenabgabe und wer ist beitragspflichtig? Wie setzt sich der Jahresbeitrag zusammen?
Meldeverfahren

Wie sieht eine vollständige Meldung aus? In welcher Form und bis wann muss die Meldung erfolgen?
Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Bankenabgabe.
Kontakt

An wen kann ich mich wenden, wenn ich spezielle Fragen zur Bankenabgabe habe?
Weiterführende Informationen
- Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungs- fonds für Kreditinstitute (Restrukturierungs- fondsgesetz - RStruktFG) pdf: 22 KB
- Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungs- fonds für Kreditinstitute (Restrukturierungs- fondsverordnung - RStruktFV) pdf: 67 KB
- Informationsschreiben der FMSA an die Institute pdf: 53 KB