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Doppelbelastungsabkommen
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe ist am 21. Februar 2013 in Kraft getreten.
Gemäß Artikel 2 des Gesetzes zu dem Abkommen sind den betroffenen Kreditinstituten auf die deutsche Bankenabgabe anzurechnende Beträge von der FMSA auf Antrag des betroffenen Kreditinstituts maximal bis zur Höhe der geleisteten deutschen Bankenabgabe zu erstatten.
Das Merkblatt zum Erstattungsverfahren finden Sie unter „Weiterführende Informationen“ in der rechten Spalte.