Inhalt
Zielsetzung und Prinzipien
Retten, Stabilisieren, Restrukturieren
Der SoFFin soll das Finanzsystem in Deutschland stabilisieren. Ziel ist es, das Vertrauen der
Banken untereinander und das Vertrauen der Gesellschaft und der Wirtschaft in den Finanzsektor
wiederherzustellen. Die Mittel des SoFFin stehen nicht nur für die unmittelbare Rettung von
Finanzinstituten bereit, sondern dienen auch der langfristigen Stabilisierung, indem die
Risikotragfähigkeit der Institute gestärkt wird und sie restrukturiert werden, dass heißt ihre
Geschäftsmodelle neu definiert und ausgerichtet werden. Die Instrumente der FMSA werden im
Einzelnen unter
Leistungen erklärt. Die Ausgestaltung der
Instrumente unterliegt den folgenden Prinzipien:
Zeitliche Begrenzung der Maßnahmen
Die Maßnahmen des SoFFin dienen dem konkreten Zweck, Finanzinstitute, die im Zuge der
Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind, vorübergehend unterstützen zu können. Der temporäre
Charakter des Fonds ist mit der Befristung aller Leistungen bis zum 31.12.2010 gesetzlich
niedergelegt.
Hilfe zur Selbsthilfe
Die vom deutschen Gesetzgeber ermöglichten Stabilisierungsmaßnahmen können freiwillig in
Anspruch genommen werden. Damit wird den Prinzipien der deutschen Wirtschaftsordnung Rechnung
getragen, die zuallererst die Eigentümer in der Verantwortung für ihr Unternehmen und die damit
verbundenen geschäftspolitischen Entscheidungen sieht. Mit den Stabilisierungsmaßnahmen bietet der
SoFFin in diesem Sinne Hilfe zur Selbsthilfe.
Keine Leistung ohne Gegenleistung
Die Maßnahmen sind mit dem Ziel ausgestaltet worden, Wettbewerbsverzerrungen möglichst zu
vermeiden. Auch soll die aus ihnen resultierende mögliche Beanspruchung von Steuermitteln, so weit
es geht, begrenzt werden. Aus diesem Grund werden für die Stabilisierungsleistungen marktübliche
Gebühren berechnet. Darüber hinaus wird eine staatliche Unterstützung nach eingehender Prüfung der
Antragsunterlagen nur solchen Instituten gewährt, die sich zu einer soliden und umsichtigen
Geschäftspolitik verpflichten. Dabei wirkt der Fonds auf die langfristige Tragfähigkeit der
Finanzinstitute und ihrer Geschäftsmodelle hin. Die Gewährung von Leistungen des SoFFin ist mit
bestimmten Auflagen verbunden, die die mit der Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten verbundenen
Risiken weiter begrenzen. So soll letztendlich die potenzielle Belastung für den Steuerzahler
minimiert werden.
Nachhaltige und angemessene Vergütungssysteme
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sieht es als eine ihrer Aufgaben an,
auch langfristig gemeinsam mit den Aufsichtsräten auf angemessene Vergütungen sowohl des
Managements als auch der Belegschaft hinzuwirken. Diese sollen verhindern, dass unangemessene
Risiken eingegangen werden. Daneben sollen sie an langfristigen Zielen ausgerichtet und transparent
sein. Leistung soll sich lohnen – Anreizsysteme sollten aber stärker als bisher die
Aufgabenorientierung und Nachhaltigkeit in den Vordergrund rücken. Die FMSA unterstützt
Aufsichtsräte und Vorstände dabei, angemessene Vergütungsstrukturen umzusetzen.
Weiterführende Informationen
- Übersicht Auflagen gif: 18 KB
- SoFFin Grundsätze für Vergütungssysteme Stand: 02.02.2010 pdf: 56 KB