Inhalt
Zielsetzung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
Die Ausgestaltung der Instrumente des SoFFin unterlag folgenden Prinzipien und Zielen:
Zeitliche Begrenzung der Maßnahmen
Die Maßnahmen des SoFFin dienten dem konkreten Zweck, Finanzinstitute, die im Zuge der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten waren, vorübergehend zu stützen. Der temporäre Charakter des Fonds war mit der Befristung von Leistungen bis zum 31.12.2010 gesetzlich niedergelegt.
Vom 01.03.2012 bis 31.12.2012 können die bewährten Maßnahmen nach dem Zweiten Finanzmarkttabilisierungsgesetzt erneut gewährt werden. weiter lesen
Hilfe zur Selbsthilfe
Die vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen Stabilisierungsmaßnahmen konnten freiwillig in Anspruch genommen werden. Damit wurde den Prinzipien der deutschen Wirtschaftsordnung Rechnung getragen, die zuallererst die Eigentümer in der Verantwortung für ihr Unternehmen und die damit verbundenen geschäftspolitischen Entscheidungen sieht. Mit den Stabilisierungsmaßnahmen hat der SoFFin in diesem Sinne Hilfe zur Selbsthilfe geboten.
Keine Leistung ohne Gegenleistung
Die Maßnahmen sind mit dem Ziel ausgestaltet worden, Wettbewerbsverzerrungen möglichst zu vermeiden. Auch sollte die aus ihnen resultierende mögliche Beanspruchung von Steuermitteln so weit als möglich begrenzt werden. Aus diesem Grund wurden für die Stabilisierungsleistungen marktübliche Gebühren berechnet. Darüber hinaus wurde eine staatliche Unterstützung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen nur solchen Instituten gewährt, die sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichteten. Die Gewährung von Leistungen des SoFFin war mit bestimmten Auflagen verbunden, die die mit der Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten einhergehenden Risiken begrenzen sollten. So soll letztendlich die potenzielle Belastung für den Steuerzahler minimiert werden.
Nachhaltige und angemessene Vergütungssysteme
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sieht es als eine ihrer Aufgaben an, auch langfristig gemeinsam mit den Aufsichtsräten von Kreditinstituten auf angemessene Vergütungen sowohl des Managements als auch der Belegschaft hinzuwirken. Die Vergütungsstrukturen sollen verhindern, dass unangemessene Risiken eingegangen werden. Daneben sollen sie an langfristigen Zielen ausgerichtet und transparent sein. Leistung soll sich lohnen – Anreizsysteme sollten aber stärker als bisher die Aufgabenorientierung und Nachhaltigkeit in den Vordergrund rücken. Die FMSA unterstützt Aufsichtsräte und Vorstände dabei, angemessene Vergütungsstrukturen umzusetzen.
Weiterführende Informationen
- Übersicht Auflagen gif: 18 KB
- FMSA Grundsätze für Vergütungssysteme vom 24.02.12 pdf: 23 KB
- Schreiben der EU-Kommission vom 27.10.08 Stand: 27.10.2008 pdf: 193 KB
- Schreiben der EU-Kommission vom 12.12.08 Stand: 12.12.2008 pdf: 199 KB
- Schreiben der EU-Kommission vom 22.06.2009 Stand: 22.06.2009 pdf: 110 KB
- Schreiben der EU-Kommission vom 17.12.2009 Stand: 17.12.2009 pdf: 154 KB