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Garantien
Das Instrument der Garantiegewährung sieht vor, dass der SoFFin Garantien für neu begebene Schuldtitel und begründete sonstige Verbindlichkeiten von Finanzunternehmen abgibt. Hierbei garantiert der SoFFin dem Käufer des Schuldtitels die Bedienung, also Rückzahlung der vereinbarten Summe bei Fälligkeit. Sollte die Bank dazu nicht in der Lage sein, müsste der SoFFin einspringen. Für den Investor vermindert sich das Risiko eines Verlustes. Für die Bank ist es so leichter, sich Liquidität am Markt zu beschaffen. Die Laufzeit der garantierten Verbindlichkeiten beträgt grundsätzlich 36 bis 60 Monate.
Für die Gewährung von Garantien erhebt der Fonds einen individuellen Prozentsatz des garantierten Höchstbetrages, der das Ausfallrisiko abbildet. Dieser liegt zwischen 0,5 % und 2 % p.a..
Die Garantiegewährung setzt eine angemessene Eigenkapitalausstattung des begünstigten
Finanzunternehmens voraus. Die Obergrenze für die Garantien orientiert sich an der
Eigenkapitalausstattung des Unternehmens (inkl. verbundener Unternehmen).