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Finanzierung des SoFFin
Wie viel Geld stand dem SoFFin für die verschiedenen Stabilisierungsmaßnahmen zur Verfügung?
Der SoFFin konnte Garantien bis zu einer Gesamthöhe von insgesamt 400 Milliarden Euro gewähren. Für den Fall der Inanspruchnahme aus Garantien war das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite aufzunehmen. Von Beginn an wurde erwartet, dass der durch Ausfälle entstehende Kreditbedarf auch bei negativer Prognose 20 Milliarden Euro nicht übersteigt. Bisher sind bei den gewährten Garantien keine Ausfälle zu verzeichnen und damit keine Kosten entstanden.
Zur Finanzierung von Kapitalmaßnahmen und Risikoübernahmen konnte das Bundesfinanzministerium
Kredite bis zur Höhe von 70 Milliarden Euro aufnehmen. Mit Einwilligung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages hätte dieser Rahmen um bis zu 10 Milliarden Euro ausgeweitet werde
können.
Nicht genutzte Ermächtigungen des SoFFin in Höhe von 100 Mrd. Euro für Garantien und für
Kredite in Höhe von 20 Mrd. Euro wurden dem Restrukturierungsfonds zur Verfügung gestellt. Die
Ermächtigungsrahmen des SoFFin reduzierte sich entsprechend.
Wenn der Bund für die Zwecke des SoFFin Kredite aufnimmt, steigen Nettokreditaufnahme sowie Schuldenstand des Bundes. Auch wenn wir durch das Erheben von Gebühren für die Leistungen Einnahmen haben, ist der Einsatz von Geldern in der Krise auch mit Risiken verbunden. Daher können wir nicht ausschließen, dass am Ende ein Negativsaldo bleibt. Retten kostet Geld - ebenso wie Feuerlöschen Wasser verbraucht. Wir halten das staatliche Eingreifen zur Abwendung eines noch größeren Schadens für die Wirtschaft. Doch arbeiten wir in dem Bewusstsein, dass die Opportunitätskosten für die Allgemeinheit hoch sind, da diese Gelder für andere öffentliche Zwecke nicht zur Verfügung stehen.
Die im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen entstandenen Verfahrenskosten und Auslagen wurden von den begünstigten Finanzunternehmen übernommen. Die darüber hinaus gehenden Kosten für die Verwaltung des SoFFin trägt der Bund.