Inhalt
Zielsetzung des Restrukturierungsfonds
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass das bestehende Insolvenzrecht um geeignete Regelungen ergänzt werden muss, um wirtschaftliche Schwierigkeiten systemrelevanter Kreditinstitute angemessen zu bewältigen. Der Gesetzgeber hat mit dem Restrukturierungsgesetz die notwendigen gesetzlichen Instrumente geschaffen, um künftig in Schieflage geratene systemrelevante Banken zu sanieren, zu reorganisieren und ggf. die nicht systemrelevanten Teile abzuwickeln. Dieses Vorgehen soll eine zukunftsfähige Ausrichtung des systemrelevanten Teils einer Bank ermöglichen.
Das Gesetz trägt dazu bei, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen. Neben der Steuerungswirkung der Bankenabgabe soll auch sichergestellt werden, dass der überwiegende Teil der Kosten aus einer Schieflage von systemrelevanten Banken vom Finanzsektor getragen wird. Zudem reduziert sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat mit dem Argument „too big to fail“ zur Rettung systemrelevanter Banken gezwungen wird.