Inhalt

Finanzierung des Restrukturierungsfonds

Der Restrukturierungsfonds wird durch die Bankenabgabe finanziert, die von der FMSA erhoben wird. Grundgedanke ist, dass die Mittel des Restrukturierungsfonds über die Jahre hin angespart werden. Die Zielgröße des Restrukturierungsfonds beläuft sich auf 70 Milliarden Euro. Soweit die in dem Restrukturierungsfonds angesammelten Mittel nicht zur Deckung der Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 Restrukturierungsfondsgesetz (insb. Gründung von Brückeninstituten, Gewährung von Garantien, Durchführung von Rekapitalisierungen) und für die Kosten der Errichtung und Verwaltung des Restrukturierungsfonds ausreichen, kann die FMSA Sonderbeiträge erheben.

Sofern eine zeitgerechte Deckung des Mittelbedarfs durch Sonderbeiträge nicht möglich ist, kann der Restrukturierungsfonds Kredite aufnehmen. Dazu wurde ihm eine Garantieermächtigung von 100 Mrd. Euro und eine Kreditermächtigung für Rekapitalisierungsmaßnahmen von 20 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die bestehenden Ermächtigungen des SoFFin wurden entsprechend reduziert und „umgewidmet“ .

Details zur Bankenabgabe erhalte Sie in der Rubrik Bankenabgabe.