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Struktur

Struktur der FMSA

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Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist als bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) angesiedelt. Daher übt das BMF die Rechts- und Fachaufsicht über die in Frankfurt am Main ansässige FMSA aus.

Die FMSA verwaltet den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Zudem verwaltet sie den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und überwacht die beiden Abwicklungsanstalten „ Erste Abwicklungsanstalt“ und „FMS Wertmanagement“, die unter dem Dach der FMSA als Anstalt in der Anstalt gegründet wurden. Nach Abschluss der Abwicklung löst die FMSA die Abwicklungsanstalten auf.

Geleitet wird die FMSA von dem Leitungsausschuss, der aus drei Mitgliedern besteht. Dieser entscheidet über die Maßnahmen des Restrukturierungsfonds und bringt Entscheidungsvorschläge in den Lenkungsausschuss ein. Der Lenkungsausschuss muss bei der Übertragung des systemrelevanten Teils eines Instituts auf eine existierende Bank oder auf eine von der FMSA zu errichtende Brückenbank zustimmen, sofern damit Maßnahmen des Restrukturierungsfonds zusammenhängen. Der Lenkungsausschuss entscheidet zudem auf Grundlage von Vorschlägen des Leitungsausschusses über Stabilisierungshilfen, über grundsätzliche Fragestellungen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie über Auflagen für Finanzunternehmen, die Leistungen des SoFFin betreffen.

Darüber hinaus üben die Mitglieder des sogenannten Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktgremium) die parlamentarische Kontrolle über den Restrukturierungsfonds, den SoFFin sowie die FMSA aus. Dazu kann das Gremium Mitglieder des Leitungs- und Lenkungsausschusses zu seinen Sitzungen laden. In das Finanzmarktgremium sind neun Mitglieder des Bundestages gewählt.