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Lenkungssausschuss

Der Lenkungsausschuss muss der Übertragungsanordnung nach dem Restrukturierungsgesetz zustimmen, sofern damit Maßnahmen des Restrukturierungsfonds verbunden sind. Zudem entscheidet er über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, die durch die FMSA unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorbereitet werden.

Für den SoFFin entscheidet der Lenkungsausschuss über grundsätzliche Fragestellungen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie über Auflagen für Finanzunternehmen, die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, auf Grundlage von Vorschlägen des Leitungsausschusses.

Mitglieder des Lenkungsausschusses:

Der Lenkungsausschuss ist besetzt mit je einem Vertreter
 

  • des Bundesministeriums der Finanzen  (Vorsitz)
  • des Bundeskanzleramts
  • des Bundesministeriums der Justiz
  • des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
  • sowie einem Vertreter der Länder.

Ein Vertreter der Deutschen Bundesbank gehört dem Lenkungsausschuss beratend an. Der Ausschuss kann weitere beratende Mitglieder (z. B. Vertreter der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau) hinzuziehen.