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Garantien
Der Fonds kann Garantien für neu begebene Schuldtitel und begründete sonstige Verbindlichkeiten
von Finanzunternehmen abgeben. Hierbei garantiert der SoFFin dem Käufer des Schuldtitels die
Bedienung, also Rückzahlung, der vereinbarten Summe bei Fälligkeit. Sollte die Bank dazu nicht in
der Lage sein, müsste der SoFFin einspringen. Für den Investor vermindert sich das Risiko eines
Verlustes. Für die Bank wird es so leichter, sich Liquidität am Markt zu beschaffen. Die Laufzeit
der garantierten Verbindlichkeiten beträgt grundsätzlich 36 Monate und maximal 60 Monate.
Für die Gewährung von Garantien erhebt der Fonds einen individuellen Prozentsatz des
garantierten Höchstbetrages, der das Ausfallrisiko abbildet. Dieser kann zwischen 0,5 % und 2,5 %
p.a. liegen.
Die Garantiegewährung setzt eine angemessene Eigenkapitalausstattung des begünstigten
Finanzunternehmens voraus. Die Obergrenze für die Garantien orientiert sich an der
Eigenkapitalausstattung des Unternehmens (inkl. verbundener Unternehmen).
Die Möglichkeit der Garantiegewährung durch den SoFFin ist auf Verbindlichkeiten, die
bis zum 31. Dezember 2010 emittiert werden, begrenzt.
Weiterführende Informationen
- Mustergarantievertrag Stand: 04.12.2008 pdf: 129 KB
- Bewertung durch Standard & Poor’s Stand: 04.12.2008 pdf: 329 KB
- Bewertung durch Moody’s Stand: 15.12.2008 pdf: 51 KB
- Bewertung durch Fitch Stand: 13.01.2009 pdf: 12 KB
- Bewertung durch DBRS Stand: 15.01.2009 pdf: 80 KB