Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, kurz FMSA, verwaltet den
Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) sowie seit dem 01.01.2011 den Restrukturierungsfonds, über
welche die Stabilisierungsmaßnahmen finanziert werden. Daneben sind unter dem Dach der FMSA zwei
bundesrechtliche Abwicklungsanstalten angesiedelt.
Zum Jahresende 2012 hat die FMSA noch insgesamt € 3,7 Mrd. an Garantien gewährt
und Kapitalmaßnahmen in Höhe von € 18,8 Mrd. ausgereicht.
Die Bezeichnung „systemrelevant“ ist ein Begriff aus der Bankenaufsicht. Ein Institut gilt dann
als systemrelevant, wenn seine Schieflage eine erhebliche negative Auswirkung auf andere
Finanzunternehmen, den Finanzmarkt oder das Vertrauen der Einleger und Marktteilnehmer in die
Funktionsfähigkeit des Finanzsystems hat. Zur Beurteilung der Systemrelevanz werden die
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Instituten, die aufgenommenen Einlagen der Bank sowie die
eingegangenen Risiken betrachtet. Auch die Vernetzung des Instituts mit anderen Teilnehmern des
Finanzmarktes spielt bei der Beurteilung eine Rolle.
Nach dem Restrukturierungsgesetz kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) eine Übertragungsanordnung nur für ein in seinem Bestand gefährdetes, systemrelevantes
Kreditinstitut erlassen.
Auch für die Entscheidungen der FMSA über die Leistungen des SoFFin bietet die Systemrelevanz
eine erste Orientierungshilfe, wird aber vor dem Hintergrund der anderen Zielrichtung der Maßnahmen
um weitere Kriterien ergänzt. Dies sind in erster Linie die Beihilfe-Kriterien der Europäischen
Kommission. Danach sind die Bilanzsumme einer Bank, ihr Einlagenvolumen, ihre Stellung im
nationalen und internationalen Zahlungsverkehr sowie ihre allgemeine Bedeutung für die Stabilität
des finanziellen Sektors, z. B. durch das Produktangebot oder die Verflochtenheit mit anderen
Instituten zu berücksichtigen. Allerdings wurde in der beihilferechtlichen Genehmigung des FMStG
durch die EU-Kommission ausdrücklich erwähnt, dass im Interesse der Finanzmarktstabilität auch
kleinere Finanzinstitute Begünstigte von Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin sein können. Vor
diesem Hintergrund ist in jedem Einzelfall auf der Grundlage der genannten Kriterien von der
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung bzw. dem Lenkungsausschuss zu entscheiden, ob eine
Stabilisie-rungsmaßnahme gewährt wird, oder nicht.