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Bankenabgabe
Finanzierung des Restrukturierungsfonds
Die Bankenabgabe gilt in Deutschland erstmals ab dem Jahr 2011 für alle erlaubnispflichtigen Kreditinstitute i.S.d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz mit Ausnahme der Förderbanken und Brückeninstitute, soweit diese der Kreditinstituts-Rechungslegungsverordnung unterliegen. Die Bankenabgabe orientiert sich an der Größe der Bank und deren Grad der Vernetzung mit dem Finanzsystem. Die von den Banken erhobenen Mittel dienen der Finanzierung des Restrukturierungsfonds. Er arbeitet daher mit Mitteln der Banken, nicht mit allgemeinen Steuergeldern. Dem Fonds stehen im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Bestands- und Systemgefährdungen von Instituten zu überwinden.
Grundgedanke ist, dass die Mittel des Restrukturierungsfonds über die Jahre hin angespart werden. Die Zielgröße beläuft sich auf 70 Milliarden Euro. Soweit die in dem Restrukturierungsfonds angesammelten Mittel nicht zur Deckung der Kosten der Maßnahmen, der Errichtung und der Verwaltung des Restrukturierungsfonds ausreichen, kann die FMSA Sonderbeiträge erheben. Die Pflicht zur Abgabe von Sonderbeiträgen besteht für alle Kreditinstitute, die zu dem Zeitpunkt, an dem der Mittelbedarf festgestellt wird, verpflichtet sind, Jahresbeiträge zu zahlen. Dabei bemisst sich die Höhe der Sonderbeiträge nach dem Verhältnis des Durchschnitts der in den letzten drei Jahren fällig gewordenen Jahresbeiträge des einzelnen beitragspflichtigen Kreditinstituts zum Durchschnitt der Gesamtsumme der in den letzten drei Jahren fällig gewordenen Jahresbeiträge aller beitragspflichtigen Kreditinstitute.
Sofern eine zeitgerechte Deckung des Mittelbedarfs durch Sonderbeiträge nicht möglich ist, kann der Restrukturierungsfonds Kredite aufnehmen. Dazu wurde ihm eine Garantieermächtigung von 100 Mrd. Euro und eine Kreditermächtigung für Rekapitalisierungs-maßnahmen von 20 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die bestehenden Ermächtigungen des SoFFin wurden entsprechend reduziert und „umgewidmet“ .
Insgesamt ist die Bankenabgabe als Preis für die implizite Garantie der öffentlichen Hand zur Gewährleistung eines stabilen Finanzsystems zu verstehen. Gleichzeitig hilft sie eine übermäßige Risikofreude der Banken zu reduzieren.