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Zielsetzung und Prinzipien

Vom Retten und Stabilisieren zum Restrukturieren und Reorganisieren

Die Stabilisierung des Finanzsystems in Deutschland und die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Vertrauens der Banken untereinander sowie der Wirtschaft und Gesellschaft in den Finanzsektor sind weiterhin das oberste Ziel der FMSA. Jedoch ist die Phase unmittelbarer Rettungsmaßnahmen durch eine stärkere Ausrichtung auf eine langfristige und nachhaltige Stärkung des Finanzmarktes durch Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen abgelöst worden.

Bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Aufgaben folgt die FMSA den im Restrukturierungsgesetz verankerten Prinzipien. Hierzu gehören der Grundsatz der Verantwortlichkeit der Eigentümer sowie die Gewährung von Leistungen gegen Gegenleistung. Bestandsgefährdete Kreditinstitute bekommen daher zunächst die Möglichkeit eine Schieflage in Eigenregie zu bewältigen, bevor es zu staatlichen Zwangseingriffen in Form der Übertragung des systemrelevanten Teils auf eine bestehende Bank oder eine vom Restrukturierungsfonds gegründete, sogenannte Brückenbank kommt. Die Stützungsleistungen des Restrukturierungsfonds, in Form von Garantien oder der Zufuhr von Eigenkapital, sind nunmehr auf diesen übertragenen Teil beschränkt. Zudem werden die Leistungen über die Bankenabgabe vom Finanzsektor selbst und nicht mehr durch den Steuerzahler finanziert.

Die Erfahrung aus der Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es neben der freiwilligen Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen zusätzlich der Stärkung staatlicher Eingriffmöglichkeiten bedarf, um negative Auswirkungen auf die Stabilität der Finanzmärkte präventiv zu unterbinden und gleichzeitig die Belastung der Steuerzahler zu minimieren. Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Restrukturierungsgesetzes somit einen Paradigmenwechsel vollzogen und die Möglichkeit von Eingriffen durch die Bankenaufsicht ausgeweitet.