Inhalt
Entstehung
Wie ist die FMSA entstanden?
Die Finanzmarktkrise und insbesondere die folgende Insolvenz von Lehman Brothers in den USA und Deutschland im September 2008 haben staatliche Rettungseingriffe notwendig gemacht. Neben koordinierten Eingriffen der Notenbanken zur Stützung der Interbankenmärkte wurden in den USA, Europa und Asien Konjunkturpakete zur realwirtschaftlichen Stützung sowie Gesetze zur Finanzmarktstabilisierung ins Leben gerufen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) hat die deutsche Bundesregierung bereits im Oktober 2008 mit dem Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stützung des Finanzmarktes verabschiedet. Zur Verwaltung des SoFFin sowie zur Umsetzung und Überwachung der Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds wurde die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet.
Als zunächst rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts wurde die FMSA im Juli 2009 durch die Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetzes in eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) umgewandelt. Die Gesetzesnovelle erweiterte zudem die Handlungsmöglichkeiten der FMSA, in dem sie den Weg für die Gründung von sogenannten Bad Banks freimachte. Hierbei konnten im Rahmen des Zweckgesellschaftsmodells strukturierte Wertpapiere übertragen werden oder darüber hinaus mittels des Abwicklungsanstaltenmodells zusätzlich weitere Risikopositionen sowie zur künftigen strategischen Ausrichtung der Bank nicht mehr notwendige Geschäftsbereiche übertragen werden. Das Zweckgesellschaftenmodell wurde allerdings nicht in Anspruch genommen.
Zum Jahresende 2010 hatte die FMSA insgesamt € 63,73 Mrd. an Garantien gewährt, Kapitalmaßnahmen in Höhe von € 29,28 Mrd. ausgereicht sowie über die Errichtung von zwei Abwicklungsanstalten (Erste Abwicklungsanstalt und FMS Wertmanagement) erfolgreich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten (Restrukturierungsgesetz - RestruktG) zum Jahresanfang 2011 wurden die bisherigen Aufgaben der FMSA ausgeweitet. Sie verwaltet in Zukunft neben dem Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung auch den neu errichteten Restrukturierungsfonds und ist dabei u.a. für die Erhebung der Bankenabgabe zuständig, welche zur Finanzierung des Restrukturierungsfonds dient.