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Aufgaben
Welche Aufgaben nimmt die FMSA wahr?
Die FMSA hat mit dem Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) seit Oktober 2008 erfolgreich zur Stabilisierung der deutschen Finanzmärkte und Bewältigung der negativen Auswirkungen der Finanzmarktkrise beigetragen. Über die Instrumente des SoFFin hat die FMSA Finanzinstituten die Möglichkeit gegeben ihr Eigenkapital zu stärken, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Risikopositionen und nichtstrategische Geschäftsbereiche auf Abwicklungsanstalten (Bad Banks) unter dem Dach der FMSA auszulagern.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten (Restrukturierungsgesetz - RestruktG) zum Jahresanfang 2011 wurden die bisherigen Aufgaben der FMSA ausgeweitet. Sie verwaltet in Zukunft neben dem Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) auch den neu errichteten Restrukturierungsfonds. Der Schwerpunkt der zukünftigen Aufgaben liegt in der Umsetzung der Maßnahmen des Restrukturierungsgesetzes, da die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin mit dem Jahresende 2010 ausgelaufen ist. Die Steuerung der bereits ausgereichten und laufenden Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin sowie die Überwachung der mit den Maßnahmen verbundenen Auflagen werden allerdings weiterhin durch die FMSA wahrgenommen.
Zu den zukünftigen Aufgaben der FMSA gehören neben der Erhebung der neu eingeführten Bankenabgabe die Verwaltung des Restrukturierungsfonds sowie die Durchführung von Maßnahmen nach dem Restrukturierungsfondsgesetz sowie die Errichtung von sogenannten Brückenbanken. Darüber hinaus können im Rahmen des Reorganisationsverfahrens Garantien gewährt und Rekapitalisierungen durchgeführt werden.